Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Auftraggeber (Kunde) und Coach (Stella Garbers):
1. Angebot und Vertragsschluss
Sämtliche Leistungen der Coaching-Stunden erfolgen ausschließlich aufgrund der aktuellen Preisliste, der Leistungsbeschreibung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Dem Kunden/Auftraggeber bekannt gegebene Änderungen der AGB gelten als genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von drei Wochen Widerspruch erhebt. Der Kunde kann das Angebot auf Abschluss eines Vertrags mündlich, schriftlich oder fernmündlich abgeben. Die Leistungsbeschreibung wird gemeinsam mit dem Kunden erstellt. AGB des Kunden gelten nicht.
2. Leistung
Die Leistung von Stella Garbers besteht im Ausführen von Coaching Stunden vor Ort oder Online, das Erstellen von Texten und Visuals und Vor- und Nachbereitung der Coaching Stunden. Stella Garbers erstellt damit kein Werk im Sinne des Urheberrechtes. Stella Garbers übernimmt durch Beauftragung im Termin besprochenen Maßnahmen. Die Leistung erfolgt zudem im Leistungsprotokoll festgesetzten Termin. Sollte Stella Garbers die mit ihren Leistungen in Verzug geraten, so ist ihr eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist kann der Kunde zu dem Teil vom Vertrag zurücktreten, in dem die Leistung noch nicht erbracht worden ist. Stella Garbers ist berechtigt, im Falle der Erkrankung Unterbevollmächtigte als Erfüllungsgehilfen zur Erbringung der Leistung einzusetzen. Stella Garbers ist nicht Arbeitnehmer, sondern freiberuflich tätig. Die Inanspruchnahme ist damit durch die zeitliche Dauer des Auftrages begrenzt.
3. Zahlung, Verzug
Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abgabe der Arbeiten nach dem vertraglich vereinbarten Tarif, der sich aus der aktuellen Preisliste ergibt, fällig. Stella Garbers behält sich ausdrücklich die Änderung der Preisliste vor, wird den Auftraggeber jedoch selbstverständlich rechtzeitig über Preisänderungen in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen durch Stella Garbers einen Tag nach dem Fälligkeitstag in Verzug. Dem Auftraggeber steht auch dann kein Recht zu, die Zahlung bei Vorhandensein von Mängeln ganz oder teilweise zu verweigern, wenn er die Annahme der Lieferung oder die Abnahme der Arbeiten verweigert. Solange Stella Garbers die Vergütung nicht vollständig erhalten hat, kann der Auftraggeber Ansprüche und Rechte wegen Mängeln nicht geltend machen. Bei Nichtzahlung oder unvollständiger Zahlung der Anzahlung hat Stella Garbers den gesetzlichen Anspruch, die Erbringung ihrer Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern (Einrede des nicht erfüllten Vertrages). Stella Garbers behält sich für diesen Fall vor, nach Mahnung und Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurückzutreten. Vertragspartner sind nicht berechtigt, Beträge zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Stella Garbers alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z. B. Bewerbungen, Lichtbild, Infos zur Person & Job, Website, Unternehmensstrategien, CD-Manual, weitere erforderliche Infos zum Unternehmen) unentgeltlich und rechtzeitig in vollem Umfange zugehen. Stella Garbers ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen, insbesondere überlässt der Auftraggeber Stella Garbers sämtliche Unterlagen im Original oder stellt Kopien auf eigene Kosten zur Verfügung. Unterschriften werden weder im Auftrag noch sonst von Stella Garbers geleistet, jedes Dokument muss der Auftraggeber selbst unterzeichnen.
Der Auftraggeber hat den Eindruck zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien von Stella Garbers erstellt worden. Nach Erledigung des Auftrages und Zahlung der vereinbarten Vergütung wird Stella Garbers die ihr zur Durchführung des Auftrages überlassenen Unterlagen unaufgefordert an den Auftraggeber wieder zurückgeben.
5. Mängel, Gewährleistung
Stella Garbers bemüht sich, die ihr übertragenen Leistungen gewissenhaft und zur Zufriedenheit des Kunden zu erbringen. Geben unsere Leistungen Anlass zu berechtigter Beanstandung, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet und wir erhalten Gelegenheit zur Nachbesserung. Geringfügige Beanstandungen geben nicht das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nachbesserung trotz zweimaligen Versuches fehl, so hat der Kunde das Recht, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Da es sich hierbei um geistiges und kreatives Schaffen handelt, tritt dies Recht nur mit Zustimmung beider Parteien ein.
6. Haftung
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
7. Rücktritt und Kündigung
Vor Beginn der Ausführung des Auftrages kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, hat dann jedoch Stella Garbers eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Aufwendungen zu entrichten. Als Ersatz für den entgangenen Gewinn ist Stella Garbers berechtigt, im Fall des Rücktritts 5% des vereinbarten Auftragswertes zuzüglich Umsatzsteuer zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt stets vorbehalten, nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden nicht in der von Stella Garbers berechneten Höhe entstanden ist. Der Auftrag kann nach Beginn der Ausführung jederzeit gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, hat er sämtliche bereits erbrachten Teilleitungen zu vergüten, wobei ersparte Aufwendungen in Anrechnung zu bringen sind.
8. Verschwiegenheitsverpflichtung, Geheimhaltung
Stella Garbers verpflichtet sich, über sämtliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Auftrages vom Auftraggeber erhält, auch nach Beendigung des Auftrages Stillschweigen zu bewahren und darf keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben. Die erhaltenen Informationen dürfen nur zu Zwecken der vertraglich festgelegten Leistung verwendet werden.
9. Verschwiegenheitsverpflichtung, Datenschutz
1. Der Coach verpflichtet sich, über sämtliche Informationen, die er im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Auftrages vom Auftraggeber erhält, Stillschweigen zu bewahren und gibt keine vertraulichen Informationen an Dritte weiter. Die erhaltenen Informationen dürfen nur zu Zwecken des vertraglich festgelegten Coachings verwendet werden. Der Coach hat vertrauliche Informationen, insbesondere auch schriftliche, oder solche, die er im Verlauf des Coachings persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren, dass kein Außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann.
2. Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden und die Kundenbetreuung erforderlich ist. Der Auftragnehmer hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein. Der Kunde kann jederzeit seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an die E-Mail-Adresse losgehts@stellagarbers.com kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten zum Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe seiner Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
3. Der Auftraggeber wird Arbeitsergebnisse des Coaches, die dieser als vertraulich gekennzeichnet hat, in der unter Absatz 1 beschriebenen Weise ebenfalls vertraulich behandeln.
4. Die Vertragsparteien tragen dafür Sorge, dass die bei der Ausführung des Auftrags hinzugezogenen Mitarbeiter die vorstehend beschriebene Vertraulichkeit wahren. Die gegenseitige Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nach Beendigung dieses Vertrages fort.
10. Bildmaterial
Nutzung Bildmaterial: ©Unsplash (www.unsplash.com)
11. Sonstiges
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, so ist München ausschließlicher Gerichtsstand.
Stella Garbers
losgehts@stellagarbers.com / Informationen nach BGB-DL-lnfoVO
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